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Einlagenrückgewähr durch Körperschaften aus Drittstaaten
Steuerfreie Einlagenrückgewähr möglich
[i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen, NWB EAAAF-82078 Der BFH hat entschieden, dass auch Kapitalgesellschaften aus Drittstaaten die Möglichkeit haben, ihren inländischen Gesellschaftern gegenüber eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr zu erbringen. Für die Ermittlung des Betrags der Einlagenrückgewähr ist dabei die Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG zu beachten (, NWB LAAAH-30123).
I. Zahlungen einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft
[i]Nicht in das Nennkapital geleistete EinlageEine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft (Klägerin) erhielt im Streitjahr 2008 Zahlungen von ihrer in den USA ansässigen Tochtergesellschaft. In den Vorjahren hatte die Klägerin Einlagen in die amerikanische Tochtergesellschaft geleistet. Die Tochtergesellschaft verfügte in den Jahren 2007 und 2008 über keine ausschüttungsfähigen Gewinne, Gewinnvorträge oder aus Gewinnen gebildete Kapitalrücklagen. In der unbeanstandet gebliebenen amerikanischen Steuererklärung wurde die Zahlung als „Return of capital“ und als insgesamt steuerfrei deklariert. Das Finanzamt qualifizierte die Zahlung dennoch als Gewinnausschüttung, stellte diese nach § 8b Abs. 1 KStG von der Steuer frei, behandelte im Gegenzug aber 5 % der Einnahmen gem. § 8b Abs. 5 KStG als nichtabziehbare Betrieb...