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Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerbefreiung bei medizinischer Gutachtertätigkeit
Steuerfreie Leistungen
Nicht jede medizinische Gutachterleistung ist steuerfrei. So ist z. B. eine Gutachtertätigkeit im Rahmen einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) umsatzsteuerpflichtig (vgl. Abschn. 4.14.1 Abs. 4 UStAE). Dies ist immer dann unproblematisch, wenn die Leistungen für einen privaten Leistungsempfänger – wie etwa bei der MPU – erbracht werden. Die Steuerpflicht eines Gutachtens ist allerdings dann problembehaftet, wenn Leistungsempfänger ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger ist. Denn diese sollen eigentlich nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. Ob dieser Gedanke sich auch auf einen Subunternehmer übertragen lässt, ist für Krankenkassen und die ausgelagerte Gutachtertätigkeit des Medizinischen Dienstes noch nicht geklärt (, NWB NAAAH-29633).
I. Krankenschwester und Pflegewissenschaftlerin als selbständige Gutachterin
[i]Krankenschwester mit akademischer ZusatzausbildungDie Klägerin ist ausgebildete Krankenschwester. Neben ihrer medizinischen Grundausbildung verfügt sie auch über eine akademische Ausbildung im Bereich der Pflegewissenschaften sowie eine Weiterbildung im Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege. Teil des Unternehmens war darüber hinaus auch eine selbständige Unterrichtstätig...