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NWB Nr. 19 vom Seite 1467 Fach 17 Seite 1519

Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Bilanzsteuerrecht 1996

von Richter am BFH a. D. Dr. Arno Bordewin, Bonn

I. Gewerbebetrieb

Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 2 EStG) wurde u. a. entschieden, daß eine Schönheitskönigin, die ihren Titel durch öffentliche Auftritte verwertet, dadurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt (FG Rheinl.-Pfalz v. , EFG 1996 S. 52), daß ein selbständig tätiger Diplom-Kaufmann, der als Sachverständiger für Betriebsunterbrechungs- und Vorräteschäden in Großschadensfällen eingesetzt wird, als beratender Betriebswirt nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig ist ( EFG 1996 S. 370), daß spekulativer Wertpapierhandel auf eigene Rechnung auch dann zur privaten Vermögensverwaltung gehören kann, wenn er erheblichen Umfang annimmt und fremdfinanziert wird ( EFG 1996 S. 429; Rev. XI R 1/96), daß ein Sicherheitsberater, dessen Aufgabe im wesentlichen darin besteht, für andere Unternehmen Wachmannschaften zusammenzustellen und im Sicherheitsbereich zu schulen, nicht gewerblich, sondern freiberuflich (unterrichtend) tätig ist (FG Rheinl.-Pfalz v. 29. 11. 1995, EFG 1996 S. 712), daß ein Pharmaberater einem Handelsvertreter vergleichbar ist und wie dieser gewerbliche Einkünfte erzielt (