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BSG 12.09.2019 B 11 AL 19/18 R, NWB 39/2019 S. 2839

Arbeitslosengeld | Rückwirkende Erbringung von Leistungen

Für den Umfang der rückwirkenden Korrektur rechtswidriger Verwaltungsakte ist nicht entscheidend, ob die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine höchstrichterliche Rechtsprechung akzeptiert.

Anmerkung:

Die Arbeitnehmerin, die im Überprüfungsverfahren Arbeitslosengeld v. 1.6.– begehrt, schloss mit ihrer Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung. Danach arbeitete sie ab November 2006 bis Ende Mai 2013 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Stunden. Anschließend war sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im Mai 2017 von der Arbeitsleistung freigestellt. S. 2840 [i]Geißler, Teilzeitarbeit/Altersteilzeit, infoCenter, NWB WAAAB-36695 Nach Arbeitslosmeldung mit Wirkung zum bewilligte die BA Arbeitslosengeld erst ab dem . Zu Unrecht, meint der erkennende Senat. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld habe nicht wegen des Eintr...