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Arbeitsverhältnis | Unwirksame (außerordentliche) Kündigung
I. d. R. wendet sich ein Arbeitnehmer, der gegen eine außerordentliche Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt, auch gegen die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Umdeutung.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, deren Voraussetzungen nach der vom BAG nicht beanstandeten Würdigung des ) nicht vorliegen. Ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung der erklärten außerordentlichen fristlosen in eine ordentliche Kündigung vorliegen (vgl. § 140 BGB), konnte im entschiedenen Fall dahinstehen, da eine ordentliche Kündigung mangels Beteiligung des Personalrats (vgl. § 108 Abs. 2 BPersVG) ohnehin unwirksam wäre. Unstreitig ist der örtlich zuständige Personalrat ausschließlich zu einer beabs...