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NWB Nr. 22 vom Seite 1813 Fach 17 Seite 1435

Leasingverträge in Handels- und Steuerbilanz

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

Der wachsende Bedarf an Investitionsgütern bei gleichzeitiger Verknappung des Kapitals hat neben die herkömmlichen Finanzierungsalternativen - nämlich den Kreditkauf und die schlichte Miete - das Leasing als ”Quasi-100 %-Kredit” treten lassen. Inzwischen ist das Leasing mit einem Anteil von 10,9 v. H. an den gesamtwirtschaftlichen Anlageinvestitionen beteiligt. Für diese Entwicklung war auch bedeutsam, daß bei Wahrung bestimmter Konditionen Leasing bilanzrechtlich nicht als Kreditkauf, sondern als Miete gewertet wird.

A. Begriff des Leasing

Leasing ist die meist langfristige Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen, materiellen oder immateriellen WG. Die Objekte werden vom Vermieter (Leasinggeber) nach den Bedürfnissen und Wünschen des Mieters (Leasingnehmer) angeschafft oder hergestellt. Die Dauer des Vertrags und die Höhe der Leasingraten werden so bemessen, daß der Leasinggeber während der Mietdauer seine Investitionskosten aus der Miete ganz oder doch weitgehend amortisieren kann. Werden während einer unkündbaren Grundmietzeit nicht alle Kosten des Leasinggebers gedeckt (Teilamortisationsvertrag), ist regelmäßig durch vertragliche Vereinbarun...