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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 78/18

Gesetze: EStG § 64

Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der Großmutter in Polen, bei der die Kinder wohnen

Leitsatz

1. Ein gemeinsamer Haushalt in Polen bei der Großmutter zwischen der in Deutschland arbeitenden Mutter und der in Polen lebenden Großmutter muss von der Antragstellerin (der Mutter) nachgewiesen werden. Sie trifft insoweit die Feststellungslast.

2. Auch wenn ein Kind ein Zimmer zum Studieren anmietet, kann weiterhin eine Haushaltsaufnahme bei der Großmutter gegeben sein, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes weiterhin dort verbleibt.

Fundstelle(n):
AAAAH-30290

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