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Authorized OECD Approach bei der steuerlichen Betriebsstättengewinnermittlung
I. Erfordernis einer Ergebnisaufteilung bei Auslandsbetriebsstätten
Bei ausländischen Betriebsstätten ist für steuerliche Zwecke die Ermittlung eines Ergebnisses erforderlich, da diese insbesondere im Rahmen der geltenden DBA-Regelungen entweder der Freistellungsmethode oder (seltener) der Anrechnungsmethode unterliegen. Bei einer Auslandsbetriebsstätte in einem Nicht-DBA-Staat ist eine Ergebnisaufteilung dann erforderlich, wenn der Betriebsstättenstaat Besteuerungsbefugnisse geltend macht. In Deutschland besteht dann die Möglichkeit zur Anrechnung (§ 34c Abs. 1 EStG; § 26 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 KStG) bzw. zum Abzug der ausländischen Steuer von den ausländischen Betriebsstätteneinkünften (§ 34c Abs. 2 EStG; § 26 Abs. 6 Satz 2 EStG).
Eine wesentliche praktische Herausforderung der Betriebsstättengewinnermittlung besteht darin, dass für die handelsrechtliche Ergebnisermittlung Betriebsstättensachverhalte keine Relevanz haben, da die Betriebsstätte keine eigene rechtliche Einheit darstellt, wie dies z. B. bei einer Tochtergesellschaft der Fall ist.
II. Methoden der Betriebsstättengewinnermittlung
Im Rahmen der Betriebsstättenberichte der OECD wurden in den Jahren 2008 und 2010 verschiedene Konzepte der Ertrags- und Aufwandszuordnung thematisiert. Dies war notwendig geworden, da in d...