Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG München 31.07.2019 7 U 4012/17, NWB 38/2019 S. 2768

Handelsvertreter | Erteilung eines Buchauszugs und Datenschutz

Die DSGVO ist grds. auf alle erteilten Buchauszüge und auch auf alle nach § 87c Abs. 2 HGB zukünftig noch vorzunehmenden Datenverarbeitungen anwendbar. Die mit der Erteilung eines Buchauszugs verbundene Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO ist erlaubt.

Anmerkung:

Die Parteien streiten um einen Anspruch eines S. 2769für die beklagte Vermittlerin von Versicherungsverträgen, Finanzierungen und Anlagen tätigen Handels- und Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs für den Zeitraum v. . Die Vermittlerin meint u. a., dass die DSGVO einer Buchauszugserteilung entgegenstehe. Diese Auffassung teilt das Gericht nicht. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO gestattet die Datenübermittlung u. a. dann, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die dagegen stehend...