Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 20.08.2019 II ZR 121/16, NWB 38/2019 S. 2768

GmbH | Unwirksamer Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer

Ein unwirksamer Anstellungsvertrag mit dem GmbH-Geschäftsführer, der unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit als wirksam zu behandeln ist, kann für die Zukunft grds. jederzeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden; der Vertrag kann ausnahmsweise für die Zukunft als wirksam zu behandeln sein, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung betrachtet und die Gesellschaft den Geschäftsführer durch weitere Handlungen in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrags bestärkt hat oder das Scheitern des Vertrags an einem förmlichen Mangel für den Geschäftsführer zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde. [i]Zum faktischen Geschäftsführer Arens, NWB 15/2018 S. 1015

Anmerkung:

Die GmbH ist nach Auffassung des Senats nicht deswegen gehindert, sich auf die Unwirksamkeit des Anstellungsvertrags zu berufen, weil ein Mitglied des Aufsichtsrats und Vertreter des Gesellschafters den Vertragsschluss zu verantworten hatte. Das Handeln eines unzuständigen Organs oder Organmitglieds begründet gerade die Fehlerhaftigkeit des Anstellungsverhältnisses. Diesem Umstand wird grds. bereits dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass das Wissen schon eines Mitglieds des in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organs der Gesellschaft als eigenes zugerechnet wird.