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Das Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten nach dem Finanzbereinigungsgesetz-DDR
I. Bedeutung des Gesetzes
Mit Beschluß vom hat der Bundestag - mit Zustimmung des Bundesrates - das ”Gesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen” (Finanzbereinigungsgesetz-DDR; kurz FBG) beschlossen (BGBl I S. 463).
Dieses aus 7 Paragraphen bestehende Gesetz ist insoweit von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Beratung von Unternehmen in den neuen Bundesländern, als es das ersatzlose Löschen bestimmter Forderungen und Verbindlichkeiten anordnet. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen den öffentlichen Haushalten und den (ehemals) volkseigenen Unternehmen, den Genossenschaften, den Gewerbetreibenden sowie den vorgenannten Unternehmen gleichgestellten Unternehmen, soweit die Forderungen und Verbindlichkeiten nach den in § 2 des Gesetzes genannten Vorschriften entstanden sind, einschließlich aller Nebenforderungen und -verbindlichkeiten sowie der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Vorauszahlungen und überhöhten Zahlungen vor dem . Einen Überblick über dieses Gesetz gibt auch Nebel in (ZAP-DDR F. 16, S. 239 ff.)