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FG München Urteil v. - 4 K 174/16 EFG 2019 S. 1545 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3, BewG § 121 Nr. 2

Einordnung eines Vermächtnisses eines inländischen Grundstücks unter die beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Leitsatz

1. Ein (schuldrechtlicher) Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks – hier aufgrund eines Vermächtnisses des Erblassers – stellt noch kein inländisches Grundvermögen im Sinne von § 121 Nr. 2 BewG dar.

2. Der Begriff des Vermögensanfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst jeglichen Erwerb im Sinne von § 3 ErbStG und damit neben dem Erwerb infolge eines Erbanfalls auch den Erwerb infolge eines Vermächtnisses.

3. Das Vermächtnis eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück unterfällt der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2197 Nr. 38
DStR 2019 S. 8 Nr. 43
DStRE 2019 S. 1342 Nr. 21
EFG 2019 S. 1545 Nr. 18
ErbBstg 2020 S. 85 Nr. 4
ErbStB 2019 S. 318 Nr. 11
NWB-EV 2019 S. 357 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 46/2019 S. 3334
StB 2019 S. 289 Nr. 10
StB 2019 S. 326 Nr. 11
UVR 2019 S. 365 Nr. 12
VAAAH-29879

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