Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb – Aufteilung in
Bodenwert und Aufwuchs – Wirtschaftswald als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB
Leitsatz
Der Wert der aufstehenden Bäume gehört bei dem Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb nicht zur
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, da sie als Scheinbestandteil i.S.d. § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck
mit dem Grund und Boden verbunden sind.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2070 Nr. 36 EFG 2019 S. 1547 Nr. 18 StB 2019 S. 289 Nr. 10 UVR 2019 S. 362 Nr. 12 DAAAH-29872
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.