Gemeinnützigkeit eines Pflegedienstes: Selbstlosigkeit, unentgeltliche Pflegeleistungen zugunsten des Geschäftsführers
Leitsatz
Eine auf dem Gebiet der Behinderten- und Altenpflege und Fürsorge tätige Körperschaft ist nicht selbstlos im Sinne des §
55 Abs. 1 AO tätig, wenn sie gegenüber ihrem Geschäftsführer – entgegen der Handhabung gegenüber anderen Kunden - unentgeltliche
Pflegeleistungen in erheblichem Umfang erbringt.
Eine solche Körperschaft unterhält aufgrund ihrer zweckbetriebsschädlichen Erwerbsabsicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb, wenn die von ihr in den letzten drei aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen erwirtschafteten Gewinne
den konkreten Finanzierungsbedarf für den Betrieb und die Fortführung der wohlfahrtspflegerischen Einrichtung – einschließlich
einer angemessenen Betriebsmittelrücklage – übersteigen (vgl. AEAO zu § 66 Nr. 2).
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1941 Nr. 34 EFG 2019 S. 1434 Nr. 17 GmbH-StB 2020 S. 21 Nr. 1 StB 2019 S. 290 Nr. 10 JAAAH-29870
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