Landgebundende Zubringerleistungen bei grenzüberschreitender Personenbeförderung im Luftverkehr und Processing-Leistungen
bei kreditkartengestützter Zahlungsabwicklung
Leitsatz
1) Zubringerleistungen, die der Stpfl. unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen Dritter an Privatpersonen erbringt, unterliegen
der Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG.
2) Zubringerleistungen, die der Stpfl. unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen Dritter an andere Unternehmer erbringt,
unterliegen der Regelbesteuerung.
3) Sog. Processing-Leistungen für Kreditkartenumsätze einer Organgesellschaft des Stpfl. im Rahmen des Zahlungsverkehrs mit
Kreditkarten sind nicht gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG umsatzsteuerbefreit.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2198 Nr. 38 EFG 2019 S. 1863 Nr. 22 StB 2019 S. 287 Nr. 10 StB 2019 S. 325 Nr. 11 SAAAH-29867
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