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IWB Nr. 17 vom Seite 681

Status quo und Zukunft der Lizenzschranke

Was folgt noch aus Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts?

Dr. Thomas Loose

Im Juli 2019 hat die OECD unter dem Titel „Harmful Tax Practices – Peer Review Results“ ein Update u. a. zur Analyse von verschiedenen IP-Regimen veröffentlicht. Hintergrund ist Punkt 5 des BEPS-Projekts der OECD/G20, der darauf abzielt, durch Sondersteuerregeln induzierte künstliche Gewinnverlagerungen zu eliminieren; neben einem schnelleren und zugleich umfassenderen Informationsaustausch wird die Gewährung von steuerlichen Präferenzsystemen an die Ausübung einer substanziellen Tätigkeit im jeweiligen Ansässigkeitsstaat geknüpft. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland für nach dem entstehende Lizenzaufwendungen die sog. Lizenzschranke eingeführt, deren aktueller Stand und künftige Entwicklungen im folgenden Beitrag analysiert werden.

Kernaussagen
  • Der Status quo der Lizenzschranke ist in der Praxis durch große Unsicherheit gekennzeichnet. Ursächlich hierfür ist insbesondere, dass die Sichtweise der Finanzverwaltung in Ermangelung eines BMF-Schreibens unklar ist.

  • Mit Ablauf des im Rahmen von Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts gewährten Übergangszeitraums bis Ende Juni 2021 sollte der Nexus-Approach universell umgesetzt werden und d...