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Chirurgische Leistungen im Vergleich (Teil V)
Die Serie mit dem Vergleich der chirurgischen Leistungen in BEMA und GOZ wird fortgesetzt. Diesmal geht es um weit weniger spektakuläre Eingriffe, als es z. B. die Wurzelspitzenresektionen oder Zystenoperationen darstellen. Wie immer liegt das Hauptaugenmerk auf eventuellen Unterschieden im Leistungsinhalt und/oder den Abrechnungsbestimmungen. Oftmals finden sich Einschränkungen bei der Berechnungsmöglichkeit, die es in der anderen Gebührenordnung überhaupt nicht oder in einer anderen Form gibt. Und bei den GOZ-Leistungen müssen wir öfter an den Zuschlag denken, wenn die operativen Leistungen ambulant durchgeführt werden.
Exzision von Mundschschleimhaut oder Granulationsgewebe
Als erste Position wollen wir uns die BEMA-Nr. 49 anschauen:
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BEMA-Nummer | Bezeichnung | BEMA-Kürzel | Bew.-Zahl |
49 | Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet des Zahnes | Exz1 | 10 |
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