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GmbH: Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste
Einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht ein Anspruch gegen die GmbH auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu ( NWB FAAAH-28924, rkr.).
Es ist anerkannt, dass auch bei der GmbH entsprechend der Rechtslage im Aktienrecht (§ 67 Abs. 2 AktG) dem tatsächlich Berechtigten ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zusteht, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann. Der Anspruch besteht nach Ansicht des Gerichts auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht. Der Berechtigte muss sich also nicht darauf verweisen lassen, die Rechtslage zunächst in einem Rec...