Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
30. Aufl. 2019
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Teil IV: Internationale Rechnungslegung
A. Vorbemerkung
4000In den 1990er Jahren hatten viele deutsche börsennotierte Mutterunternehmen überwiegend aus Marketing- und Kapitalbeschaffungsgründen ein Interesse am Listing ihrer Aktien an der New York Stock Exchange (NYSE). Dazu gehörten etwa Daimler, die Telekom oder die Allianz. Die Zulassung zum Börsenhandel an der NYSE erforderte damals die Aufstellung und Veröffentlichung des Konzernabschlusses nach US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP), den amerikanischen Rechnungslegungsregeln. Zugleich waren es aber Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihren Konzernabschluss deshalb auch nach dem HGB aufstellen mussten. Folglich wurden für jedes Geschäftsjahr zwei Konzernabschlüsse aufgestellt, geprüft und veröffentlicht: nach HGB und nach US-GAAP. Das ist natürlich aufwendig. Hinzu kommt der folgende Aspekt: Da die Rechnungslegungsregeln HGB und US-GAAP unterschiedlich sind, ergeben sich aus deren jeweiliger Anwendung unterschiedlich hohe Umsätze, Jahresergebnisse, Eigenkapital usw. Das wiederum kann die Abschlussadressaten irritieren: Was ist das wirkliche Ergebnis, was das richtige Eigenkapital?
4010Die Bundesregierung hat 1998 reagiert und ...