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NWB Nr. 5 vom Seite 241 Fach 17 Seite 1109
Die Außenprüfung
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Inhaltsübersicht I. Rechtsgrundlagen der Außenprüfung . . . . . . . . . . . 1109 II. Die Bedeutung der Außenprüfung. . . . . . . . . . . . . 1109 III. Begriff ”Außenprüfung”. . . . . . . . . . . . . . . . 1110 IV. Die der Außenprüfung unterliegenden Steuerpflichtigen (§§ 193, 194 AO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111 V. Sachlicher Umfang (§ 194 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 3 AO) . 1114 VI. Zeitlicher Umfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1117 VII. Zuständigkeiten (§ 195 AO). . . . . . . . . . . . . . . 1120 VIII. Die Prüfungsanordnung (§ 196 AO). . . . . . . . . . . . 1122 IX. Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (§ 197 AO). . . . . . 1124 X. Durchführung der Außenprüfung . . . . . . . . . . . . . 1124 XI. Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 200 AO) . 1126 XII. Die Schlußbesprechung (§ 201 AO). . . . . . . . . . . . 1127 XIII. Prüfungsbericht (§ 202 AO). . . . . . . . . . . . . . . 1128 XIV. Die abgekürzte Außenprüfung (§ 203 AO). . . . . . . . . 1128 |
I. Rechtsgrundlagen der Außenprüfung
Die Grundregeln der Außenprüfung (Ap) finden sich im Gesetz selbst, nämlich in den Vorschriften der §§ 193 bis 207 AO. Di...