Wesentliche Einschränkung der Anpassungsmöglichkeit
nach § 323 ZPO im Hofübergabevertrag durch Ausschluss der Anpassung
bei Verlassen der bisherigen Wohnung durch die Übergeber
Leitsatz
Die
Einschränkung der durch § 323 ZPO grundsätzlich eröffneten Anpassungsmöglichkeit von
wiederkehrenden Zahlungen aus einem Hofübergabevertrag für den Fall
des Auszugs der Übergeber aus der bisher bewohnten Wohnung gleich
aus welchem Grund stellt eine wesentliche Einschränkung dar, die
zum Vorliegen einer Leibrente anstelle einer dauernden Last und
zur auf den Ertragsanteil begrenzten Abziehbarkeit der Leistungen
als Sonderausgaben führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2325 Nr. 40 DStR 2019 S. 6 Nr. 49 DStRE 2020 S. 7 Nr. 1 EFG 2019 S. 1540 Nr. 18 ErbBstg 2019 S. 292 Nr. 12 StB 2019 S. 323 Nr. 11 FAAAH-29319
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