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EuGH  - C-371/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 170, EGRL 112/2006 Art 171, EGRL 9/2008 Art 5

Rechtsfrage

Es wird beantragt,

- festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 170 und 171 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie aus Artikel 5 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige verstoßen hat, dass sie sich systematisch weigert, die in einem Antrag auf Mehrwertsteuer-Erstattung fehlenden Angaben anzufordern und stattdessen die Erstattungsanträge in diesen Fällen unmittelbar abweist, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30.09. nachgereicht werden könnten;

- der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Ansässigkeit; Antrag; Erstattung; Frist; Mehrwertsteuer

Fundstelle(n):
YAAAH-29223

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