Anerkennung eines von einer GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer Muttergesellschaft gewährten Darlehens
Leitsatz
Gewährt eine GmbH an die beherrschende Gesellschafterin ihrer Muttergesellschaft ein Darlehen (hier in Höhe von 720.000 €)
ist die steuerliche Anerkennung nicht bereits deswegen zu versagen, weil das Darlehen nicht besichert ist und eine lange Laufzeit
aufweist (Tilgung 1%), wenn im Übrigen keine Anhaltspunkte gegen die Ernsthaftigkeit der schriftlichen Darlehensvereinbarung
erkennbar sind und infolge einer Tilgung in Höhe von 13.000 € in den ersten beiden Jahren nach Darlehensabschluss nicht zu
erwarten ist, dass das Darlehen zu einem überwiegenden Teil nicht getilgt werden wird.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2070 Nr. 36 BBK-Kurznachricht Nr. 24/2019 S. 1154 DStR 2019 S. 6 Nr. 44 DStRE 2019 S. 1454 Nr. 23 DStZ 2019 S. 639 Nr. 18 EFG 2019 S. 1553 Nr. 18 GmbH-StB 2020 S. 20 Nr. 1 GmbHR 2019 S. 1306 Nr. 23 StB 2019 S. 285 Nr. 10 BAAAH-29154
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