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Einkommensteuer | Leistung durch Angehörige ist nicht nach § 35a EStG begünstigt
Reinigt ein Kind wöchentlich die Wohnung eines Elternteils, ist es ihm bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei angefallenen Fahrtkosten, kann der Elternteil nach dem für die Fahrtkostenerstattungen nicht die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die Tochter hatte einmal in der Woche die Wohnung ihrer Mutter gereinigt und eingekauft. Die Mutter überwies ihr dafür eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von monatlich 180 € (= 2.160 € im Jahr). Sie begehrte für jedes Streitjahr die Berücksichtigung einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) auf Fahrtkostenerstattungen. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht die Klage als unbegrü...