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Track 25 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen
Der BFH sieht es als möglich an, dass ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt Baumaßnahmen an einer Gemeindestraße vornimmt, aus von ihm hierfür bezogenen Bauleistungen entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben daher dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Auslegung des insoweit zu beachtenden Unionsrechts vorgelegt.
Zur Umsatzsteuer haben wir ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof ausgewählt. Es geht um den Vorsteuerabzug für eine Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Straße.
Dem klagenden Unternehmen, einer GmbH, war die Genehmigung zum Betrieb eines Steinbruchs erteilt worden. Unter der Auflage, eine öffentliche Gemeindestraße auszubauen, die für den Abtransport des gewonnenen Kalksandsteins genutzt wird. Die Stadt war Eigentümerin dieser Straße. Aus den Bauleistungen, die für den Ausbau von anderen Unternehmern bezogen wurden, machte die GmbH den Vorsteuerabzug geltend.
Das Finanzamt vertrat die Auffassung: Die Klägerin habe mit dem Ausbau der Straße an die Stadt eine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Werklieferung erbracht. Das Hessis...