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Track 23 | Tarifbegünstigung: Ermäßigte Besteuerung von nachbezahlten Überstundenvergütungen für mehrere Jahre
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte nach der Fünftel-Regelung ermäßigt zu besteuern ist. Die Vergütung von Überstunden sei insoweit nicht anders zu beurteilen als die Nachzahlung von Lohn für die reguläre Arbeitsleistung.
So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe des NWB Audio-Magazins. Zum Abschluss informieren wir Sie wie gewohnt über Revisionen, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig geworden sind. – Wie Sie gleich hören werden, gibt es auch in diesem Monat wieder eine ganze Reihe interessanter Verfahren. So muss der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH abschließend klären: Ist eine für mehrere Jahre ausbezahlte Überstundenvergütung ermäßigt zu besteuern? – Das FG Münster hat dies als Vorinstanz bejaht.
Ein Arbeitnehmer hatte im Streitjahr mit seiner Arbeitgeberin aufgrund einer länger andauernden Erkrankung einen Aufhebungsvertrag geschlossen. In diesem war geregelt worden, dass er für geleistete Überstunden in den drei vorangegangenen Jahren eine pauschale Vergütung i . H . ...