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NWB Nr. 36 vom Seite 2627

BMF ruft Schreiben zu den GoBD zurück

Das BMF hat sein Schreiben zu den GoBD v.  von seiner Homepage entfernt. Es bestehe noch Abstimmungsbedarf, teilte das BMF auf Nachfrage mit. Eine Veröffentlichung des angepassten Schreibens werde zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des (BStBl 2014 I S. 1450).