Der optimale Kurzvortrag
14. Aufl. 2019
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Teil B. Hinweise zur Vorbereitung auf den Kurzvortrag
Die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung und dabei insbesondere auf den Kurzvortrag ist fachlich bereits Teil der allgemeinen Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Da die Themen der Kurzvorträge weitere Fächer umfassen können als die Themen der drei Aufsichtsarbeiten, sollte man mit der Vertiefung der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (erst) beginnen, wenn die schriftliche Prüfung abgeschlossen ist. Die dazu verbleibende Zeit ist in der Regel ausreichend.
Derzeit werden die schriftlichen Arbeiten im Oktober geschrieben. Die mündliche Prüfung beginnt dann meistens im Januar oder Februar des Folgejahres. Allerdings steht nach Abschluss der schriftlichen Prüfung ja noch nicht fest, ob man zur mündlichen Prüfung überhaupt zugelassen wird. Intensiver ist dann erst die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung, wenn man die Mitteilung über die Zulassung erhält.
Die Unterrichtung über die Note des schriftlichen Prüfungsteils ist zeitlich oft sehr unterschiedlich und durch die Zahl der Prüflinge in den einzelnen Bundesländern begründet. So nehmen in großen Bundesländern (z. B. in NRW) jährlich weit mehr als 1000 Kandidaten an der ...