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NWB BB 9/2019 S. 261

Forderungen: Jetzt aktiv werden, um Ausfälle Ende 2019 zu vermeiden

Ende 2019 verjähren alle Zahlungsansprüche, die der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegen, z. B. aus Kauf- oder Werkverträgen. Betroffen sind Forderungen, die im Jahr 2016 entstanden sind. Unternehmer sollten aktiv werden, um Zeitnot zum Jahresende zu vermeiden. Am besten ist es, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder mit Schuldnern Verjährungsverzicht zu vereinbaren. Mahnungen verhindern die Verjährung nicht, wenn der Schuldner nicht reagiert! Noch besser ist es, wenn man bereits beim Forderungsmanagement auf zeitnahe Mahnungen usw. achtet.

Download- und Literatur-Tipp

Müller, Forderungen eintreiben mit der richtigen Mahnstrategie, NWB-BB 4/2017 S. 105, NWB OAAAG-40970.

Forderungsmanagement mit Kennzahlen, Tool ( NWB JAAAC-85999).