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NWB BB 9/2019 S. 260

Pfändung: Neue Freigrenzen seit Juli 2019

Alle zwei Jahre ändern sich die Pfändungsfreigrenzen. Im Juli 2019 wurden die Grenzen um 40 € angehoben. Für Schuldner bedeutet das, dass sie im Falle einer Pfändung oder einer Privatinsolvenz mehr Geld für sich behalten können, und für Unternehmen, dass sie weniger Geld eintreiben können. Die Pfändungsfreigrenze liegt aktuell bei knapp 1.180 € und gilt bis 2021. Mehr z. B. unter http://go.nwb.de/5kjuj.