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Online-Beitrag vom

Grundstücksübertragung zwischen einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter

Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Gegenleistung

Jens Intemann

[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Eine Personengesellschaft ist grunderwerbsteuerlich als selbständige Rechtsperson zu behandeln. Die Verpflichtung zur Übertragung eines der Personengesellschaft gehörenden Grundstücks auf einen Gesellschafter ist daher nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbar. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung i. S. des § 8 Abs. 1 GrEStG. Der Grundbesitzwert gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ist nicht anzusetzen (, NWB XAAAH-24028).

I. Gründung einer Personengesellschaft zum Bau eines Mehrfamilienhauses

[i]SachverhaltIm Jahr 2007 gründeten mehrere Personen, darunter der Architekt H und der Projektmanager I, eine GbR. Zweck der Gesellschaft war die gemeinschaftliche Errichtung eines Mehrfamilienhauses, das später in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden sollte. Architekt H sollte die Hochbauplanung und Projektmanager I sollte das Management des Baugemeinschaftsprojekts übernehmen. Die GbR erwarb im Jahr 2008 ein unbebautes Grundstück. Danach traten die Kläger der GbR (Anteil 3,78 %) bei. Anschließend schlossen alle Gesellschafter im Februar 2009 einen Miteigentumsübereignungs- und Teilungsvertrag. Danach erwarben die Kläger die Wohnung 7 (Miteigentumsanteil 378/10.000). Die Gesellschafterstellung ...