Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Fach 14 Seite 193

Zölle - Verbrauchsteuern - Finanzmonopole

von Professor Klaus Fuchs, Kehl/Rhein

Ein Überblick

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)

Zölle und Verbrauchsteuern gehören zu den ältesten Formen öffentlicher Abgaben. In Europa waren sie als Akzisen und Regalien ergiebige Einnahmequellen der mittelalterlichen Städte. Vor allem die Erhebung von Verbrauchsabgaben (Salz-, Mahl- und Schlachtsteuern) wurde schon frühzeitig dadurch begünstigt, daß diese Abgaben kein Eindringen in die persönlichen Verhältnisse dessen, der sie letztlich zu tragen hatte, erforderten.

Auch Zölle (Mauten) waren weit verbreitet, hatten ursprünglich aber eher den Charakter von Gebühren für die Instandsetzung der Straßen und Brücken oder für den dem Handel gewährten Schutz und haben sich erst später zu steuerlichen Abgaben entwickelt. Nach dem Wiener Kongreß sind in den Mitgliedstaaten des 1815 gegründeten Deutschen Bundes erste Schritte mit dem Ziel eines Abbaues der Binnenzölle unternommen worden, welche jedoch zunächst ohne Erfolg blieben. Erst der Erlaß des preußischen Handels- und Zollgesetzes von 1818, welches die bisher geltenden 60 Einzelzolltarife durch einen einheitlichen an das Gewicht der Ware gebundenen Tarif ersetzte und das räumlich zersp...