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NWB Nr. 35 vom Seite 2542

Badezimmer-Umbau führt nicht zu (anteiligen) Arbeitszimmer-Aufwendungen

Lukas Hilbert, Bonn

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind häufig Streitpunkt zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen, was mit Blick auf die besonderen Zusammenhänge dieser Erwerbsaufwendungen mit der privaten Sphäre auch kaum verwundert. Grundsätzlich verbannt Satz 1 des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG diesbezüglich anfallende Beträge erst einmal in die Nichtabzugsfähigkeit. Nur wenn die Voraussetzung des Satzes 2 der Norm erfüllt wird, dass „kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, können Aufwendungen nach Satz 3 zunächst begrenzt auf 1.250 € pro Jahr oder – wenn „das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet“ – ohne Beschränkung in voller Höhe angesetzt werden.

Sodann ist allerdings nicht selten strittig, welche Elemente im Einzelnen miteinbezogen werden dürfen. Dies gilt ebenso für den hier aufgegriffenen Fall, der mit Urteil v.  - VIII R 16/15 ( NWB OAAAH-24031) durch den BFH entschieden wurde. Im Streitjahr 2011 bewohnten die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Eheleute ein im Jahr 1959/60 erbautes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 184,37 qm. Darin unterhielt der Mann ein 15,55 qm großes Arbeitszimmer, d...