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Umsatzsteuer | Fahrschulunterricht ist kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht
Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache A & G Fahrschulakademie hat der entschieden, dass Fahrschulunterricht in einer Fahrschule ein spezialisierter Unterricht ist, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt und deshalb nicht unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL falle.
Mit dem Urteil ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erteilung von Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 weder nach § 4 Nr. 21 UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umsatzsteuerfrei ist. Darüber hinaus hat der...