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Begünstigung von Betriebsvermögen
Mittelbare Schenkung und Berücksichtigung einer irrtümlich gewährten Steuerbefreiung bei Vorerwerben
[i]Krause/Grootens, Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB YAAAE-88515 Der BFH hat jüngst eine Entscheidung getroffen, die für die Praxis von erheblicher Bedeutung ist, da sie insbesondere die Anforderungen an die Gestaltungsberatung erhöht (, NWB YAAAH-23543). Denn bei der Zusammenrechnung von Vorerwerben nach § 14 ErbStG ist nicht entscheidend, wie das Finanzamt den Vorerwerb steuerrechtlich eingeordnet hat, sondern vielmehr, wie er materiell-rechtlich richtig zu beurteilen ist. Hat das Finanzamt für den Vorerwerb irrtümlich eine Steuerbefreiung gewährt, ist bei einem späteren Erwerb für Zwecke der Zusammenrechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG der Vorerwerb mit dem materiell-rechtlich zutreffenden Wert anzusetzen. Die fehlerhafte Beurteilung des Vorerwerbs entfaltet keine Bindungswirkung für die Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe nach § 14 ErbStG.
I. Berücksichtigung eines materiell-rechtlich unzutreffenden Werts beim Vorerwerb
[i]Beurteilung eines Vorerwerbs entfaltet keine BindungswirkungIm Streitfall hatte eine Mutter ihrem Sohn für den Erwerb eines Betriebsgrundstücks im Jahr 2009 einen Betrag von 205.000 € geschenkt. Das Finanzamt gewährte für diese Schenkung die für den Erwerb von Betriebsvermögen geltende Steuerbefreiung. 2010 schenkte die Mutter ihrem Sohn ein Grundstück im Wert von ca. 420.000 €...