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LSG Sachsen Beschluss v. - L 5 R 142/18 ZV

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten weitere Beschäftigungszeiten des Klägers, und zwar im Zeitraum vom 1. September 1975 bis 31. Januar 1984, als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz festzustellen.

Fundstelle(n):
AAAAH-28392

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