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LSG Sachsen Beschluss v. - L 5 R 500/18 ZV

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten, Beschäftigungszeiten des Klägers als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz sowie die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Fundstelle(n):
JAAAH-28389

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