Öffentliche Zuschüsse als Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Leitsatz
Unterhält ein als gemeinnützig anerkannter Verein auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, stellen die auf Grundlage
der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe vom – III B 6-71-60-00.03 – des Landes
Nordrhein-Westfalen gewährten Zuschüsse keine Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs dar. Die Zuschüsse sind durch
die ideelle Tätigkeit veranlasst.
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1408 Nr. 16 KÖSDI 2019 S. 21379 Nr. 9 ZAAAH-28268
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