IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
1. Einleitung
Nicht alle Erträge stellen auch Erlöse dar. Bei Letzteren handelt es sich um Erträge, welche sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des berichtenden Unternehmens ergeben (IFRS 15.Anhang A). IFRS 15 regelt die Erlösrealisierung umfassend.
Unter ähnlichen Umständen ist eine konsistente Anwendung des Standards auf Verträge mit ähnlichen Eigenschaften erforderlich (IFRS 15.3).
Als praktische Erleichterung kann IFRS 15 auch auf eine Gruppe von Verträgen bzw. Leistungsverpflichtungen mit ähnlichen Eigenschaften angewandt werden. Diese Vorgehensweise darf allerdings nicht zu einem – im Vergleich zur Anwendung von IFRS 15 auf die einzelnen Verträge bzw. Leistungsverpflichtungen – wesentlich abweichenden Resultat führen (IFRS 15.4).
2. Ausnahmen vom Anwendungsbereich
IFRS 15 findet insbes. auf die folgenden Bereiche – für die speziellere Standards gelten – keine Anwendung (IFRS 15.5):
Leasingverhältnisse (IFRS 16),
Versicherungsverträge (IFRS 4 bzw. zukünftig IFRS 17),
Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte bzw. Pflichten im Anwendungsbereich von IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, IAS 27 „Einzelabschlüsse“ und IAS 28 „Anteile an Gemeins...