IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 28 Anteile an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
1. Einleitung und Anwendungsbereich von IAS 28
IAS 28 definiert zunächst den Begriff „maßgeblicher Einfluss“, welcher Voraussetzung für das Vorliegen eines sog. assoziierten Unternehmens ist. Was ein Gemeinschaftsunternehmen ist, wird hingegen nicht in IAS 28, sondern in IFRS 11 definiert. Die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen hat im Konzernabschluss grundsätzlich nach der sog. Eigenkapitalmethode (equity method) zu erfolgen (IAS 28.16). Diese Methode wird in IAS 28 näher beschrieben.
Anteile an Gemeinschafts- oder assoziierten Unternehmen, welche von Wagniskapitalorganisationen, Anlagefonds sowie ähnlichen Unternehmen gehalten werden, können jedoch auch gem. IFRS 9 zum Zeitwert über die GuV bilanziert werden (IAS 28.18). Das Wahlrecht kann je Beteiligung unterschiedlich ausgeübt werden.
Im Einzelabschluss stellt die Eigenkapitalmethode für Beteiligungen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen eine von mehreren zulässigen Bilanzierungsmethoden dar (IAS 28.44 i. V. mit IAS 27.10).
2. Der Begriff des assoziierten Unternehmens
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen (IAS 28.3)
über das der Investor maßgeblichen Einfluss ausüben kann (Positivmerkmal),
das ...