IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer/IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
1. Einleitung und Anwendungsbereich
IAS 19 regelt die Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer (inkl. Führungskräfte). Diese umfassen alle Formen von Entgelt, die ein Unternehmen (IAS 19.7 f.) gewährt
im Austausch für die von Arbeitnehmern erbrachte Arbeitsleistung oder
für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
IAS 19 gilt nicht für jene Leistungen an Arbeitnehmer, welche IFRS 2 („Anteilsbasierte Vergütungen“) unterliegen (IAS 19.2) und beschäftigt sich darüber hinaus auch nicht mit der Berichterstattung von Versorgungsplänen für Arbeitnehmer, denn dies ist Gegenstand von IAS 26 (IAS 19.3). Letztgenannter Standard regelt u. a. die Berichterstattung von Pensionsfonds, Unterstützungskassen usw. Der praktische Anwendungsbereich von IAS 26 tendiert jedoch gegen Null. Die Informationspflichten eines Altersversorgungsplans gegenüber den Versorgungsberechtigten ergeben sich nämlich i. d. R. aus nationalen Vorschriften.
IAS 19 unterscheidet vier verschiedenen Arten von Leistungen an Arbeitnehmer:
Leistungen, die das Unternehmen als Gegenleistung für die Arbeitsleistung von Mitarbeitern erbringt:
kurzfristig fällige Leistungen (Kapitel 2),
Leistungen nach Beendigu...