IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 16 Sachanlagen
1. Einleitung
Sachanlagen sind materielle Vermögenswerte, die beide der folgenden Kriterien erfüllen (IAS 16.6):
Sie werden zur eigenen Verwendung (in Produktion der Verwaltung) oder zur Vermietung gehalten:
Erwartete Nutzung während mehr als einer Periode.
Nach der deutschen Übersetzung muss die erwartete Nutzung „länger als eine Periode“ sein; danach geht es um einen Zeitraum, der mehr als 12 Monate umfasst. Im englischen Original ist von „more than one period“ die Rede, also eher von einer Nutzung in mindestens zwei unterschiedlichen Perioden, was nicht notwendigerweise eine Nutzung von mehr als einem Jahr darstellt. Typische Beispiele für Sachanlagen sind Fabrik-, Lager- oder Verwaltungsgebäude- und -grundstücke, Warenhäuser, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, sofern sie die oben angeführten Kriterien erfüllen.
IAS 16 gilt nicht für gem. IFRS 5 als „zum Verkauf gehalten“ klassifizierte Sachanlagen (IAS 16.3a). Fruchttragende Pflanzen – allerdings nicht die auf diesen Pflanzen befindlichen Früchte – fallen in den Anwendungsbereich (IAS 16.3b).
Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs von IAS 16 zu jenem von IAS 40, welcher sich mit Anlageimmobilien beschäftigt, wird im Abschnitt zu IAS 40 erörter...