IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IAS 2 Vorräte
1. Anwendungsbereich
IAS 2 regelt die Bilanzierung von Vorräten. Vorräte umfassen nach IAS 2.6 Vermögenswerte, die:
zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren),
sich gerade im Produktionsprozess befinden, mit dem Ziel eines späteren Verkaufs (unfertige Erzeugnisse),
die zum Verbrauch im Produktionsprozess bestimmt sind (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
Kosten der Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden, welche nicht zu Vorräten (oder Vermögenswerten im Anwendungsbereich eines anderen Standards) führen, werden nach IFRS 15 bilanziert (IAS 2.8).
Zur Abgrenzung der Vorräte von Sachanlagen und Anlageimmobilien wird auf die Abschnitte zu IAS 16 und IAS 40 verwiesen.
2. Bewertung
2.1 Erstbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Die Zugangsbewertung (Einbuchung) von Vorräten erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (IAS 2.9 i. V. mit IAS 2.1). Diese umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu bringen (IAS 2.10 und 2.15).
Die Anschaffungskosten errechnen sich aus dem Kaufpreis, zzgl. der Anschaffungsnebenkosten (Einfuhrzölle, Transportkosten und sonstige Kosten, die der Anschaffung direkt zurechenbar...