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Die persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten
Geht es um die Haftung des Geschäftsführers, wird die Frage, ob Geschäftspartner der Gesellschaft direkt gegen den Geschäftsführer vorgehen können, eher selten diskutiert. Der VI. Zivilsenat (, NWB MAAAH-21243) hatte jüngst Gelegenheit, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wann die Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der Vertragspartner „seiner“ GmbH (§ 826 BGB) erfüllt sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Zur direkten Haftung des Geschäftsführers führende Tatbestände
[i]Schadensersatzpflicht aus drei Gründen möglichSoweit es um die direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber Geschäftspartnern einer GmbH geht, ist die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung bekannt. Praktisch bedeutsam kann aber auch eine Haftung wegen vorvertraglich in Anspruch genommenen Vertrauens oder vorsätzlich sittenwidriger Schädigung sein.
Verspätete Stellung des Insolvenzantrags und vorvertragliche Haftung
[i]Ansprüche sog. NeugläubigerWegen einer verspäteten Stellung des Insolvenzantrags kann ein Forderungsinhaber, der Ansprüche gegen die insolvente Gesellschaft erst nach Entstehung der Antragspflicht erwirbt (sog. Neugläub...