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WEG | Vorzeitiger Abbruch eines Wahlakts
Werden mehrere Bewerber um das Amt des Verwalters zur Wahl gestellt, muss über jeden Kandidaten abgestimmt werden, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht und die Wohnungseigentümer nur eine Ja-Stimme abgeben können. S. 2481
Die Festlegung der Verfahrensweise bei Abstimmungen obliegt, sofern durch die Gemeinschaftsordnung oder durch einfachen Geschäftsordnungsbeschluss der Wohnungseigentümer keine Festlegung erfolgt ist, dem Versammlungsleiter. Dieser kann nach pflichtgemäßem Ermessen [i]Zur Macht des Versammlungsleiters in einer Gesellschafterversammlung Bosse, NWB 29/2019 S. 2141die Reihenfolge der Abstimmungsfragen festlegen. Hier hat der Versammlungsleiter die Kandidaten beginnend mit der bisherigen Verwalterin nacheinander zur Abstimmung gestellt, was ermessensfehlerfrei war. Fehlerhaft war allerdings, dass er die Abstimmung nach dem ers...