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BFH 20.12.2018 IV R 2/16, NWB 34/2019 S. 2476

Einkommensteuer | Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste

Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis gemäß dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte.