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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 R 5178/17

Gesetze: RVG § 14; RVG § 3; RVG § 33; SGG § 193; SGG § 197 a

Leitsatz

Leitsatz:

1. Statusfeststellungsverfahren, in denen das Unternehmen und der betroffene Tätige eine aktive Parteirolle einnehmen, sind im Kostenverfahren insgesamt nach § 193 SGG zu behandeln, so dass ein Streitwert nicht festgesetzt werden kann.

2. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist, wenn die Kostenentscheidung nach § 193 SGG zu erfolgen hat, kein Gegenstandswert festzusetzen.

Fundstelle(n):
FAAAH-27897

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