Eine neue Zeit und ihre Regeln
[i]G7, Schlussdokument des Treffens v. 17.-18.7.2019 (Englisch) unter http://go.nwb.de/6kdmoDie Besteuerung digitaler Unternehmen wird derzeit lebhaft diskutiert. Ein Kernelement und Hauptmotiv der Diskussion ist, dass große (digitale) Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern bezahlen sollen. Was die „richtige“ Form der Besteuerung für Unternehmen ist, wird gerade international auf verschiedenen Ebenen beraten. So trafen sich jüngst die Finanzminister der G7 in Chantilly, Frankreich. In der Abschlusserklärung betonen sie, neue Regeln für eine faire Besteuerung müssten „administrierbar und einfach“ sein und sie müssten ein „obligatorisches Schiedsverfahren“ vorsehen. Die G7-Finanzminister erwarten konkrete technische Ausarbeitungen im Rahmen des Inclusive Framework der OECD bis Januar 2020.
Ein Aspekt der Diskussion um neue Wege und eine Neuaufteilung der Besteuerungsbefugnis sind Verrechnungspreise. Denn einerseits ist die Verrechnungspreisplanung entscheidend für die Funktions- und Risikostrukturierung der multinationalen Unternehmen. Andererseits haben die Weichenstellungen in diesem Bereich unmittelbare Auswirkungen auf die Bereiche Compliance, Betriebsprüfung und steuerrechtliche Verteidigung. Dies greifen wir in dieser Schwerpunkt-Ausgabe an zwei Stellen auf.
[i]Faire Besteuerung von MNE – Abschied vom FremdvergleichsgrundsatzDie Keynote von Kroppen/Dawid/Keil macht einen Vorschlag für einen neuen Ansatz und die Abkehr vom Fremdvergleichsgrundsatz als Leitprinzip für die Einkommensverteilung und Besteuerung von MNE (ab ). Der Vorschlag orientiert sich an drei Leitkriterien: Einfachheit, minimale Verzerrung der Wertschöpfungskette sowie Markt- bzw. Kundenorientierung (Wechsel vom Ort der Wertschöpfung zum Bestimmungslandprinzip). Er kommt insoweit aber auch den Finanzverwaltungen entgegen, die Vermeidungsstrategien und Abwehrgestaltungen der Unternehmen bekämpfen wollen. Die Autoren diskutieren die wesentlichen Vor- und Nachteile ihres Ansatzes und verschweigen nicht, dass klassische Exportnationen die Verlierer bei einer solchen Neuverteilung von Steuersubstrat sein werden.
[i]Kritik am pauschalen Ausschluss verlustbringender Unternehmen aus dem Vergleichsset bei der TNMMEin zentrales Element der Verrechnungspreissteuerung auf Basis der transaktionalen Nettomargen-Methode sind Datenbankstudien zur Etablierung der relevanten Bandbreiten. In der Praxis werden Verlustunternehmen dabei häufig von vornherein über entsprechende Suchkriterien ausgeschlossen. Bollermann/Crößmann/Hörner zeigen ab , dass ein systematischer Ausschluss von Vergleichsunternehmen nicht im Einklang mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 steht und auch in den deutschen Verwaltungsanweisungen nicht zwingend vorgegeben wird. Dieser Ausschluss und die damit verbundene zusätzliche Einengung der Vergleichsunternehmen ist trotz der globalen Verbreitung so allgemein auch nicht sinnvoll.
Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 15 / 2019 Seite 1
VAAAH-27776