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FG Münster Urteil v. - 7 K 3030/18 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 2, 3 ; EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst a)

Kindergeld

Berufsbegleitender Ausbildungsgang zur „AOK-Betriebswirtin” als einheitliche mehraktige Berufsausbildung

Leitsatz

Die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und der berufsbegleitende unternehmensinterne Ausbildungsgang zur „AOK-Betriebswirtin” stellen keine einheitliche mehraktige Berufsausbildung dar.

Fundstelle(n):
WAAAH-27767

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