Zulässigkeit steuerrechtlich
beachtlicher Zusammenfassungen öffentlicher Betriebe gewerblicher
Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen
Leitsatz
Entscheidend für eine Zusammenfassung von BgA – und in
der Folge für eine Gewinn-/Verlustverrechnung im Rahmen eines steuerlichen
Querverbundes – ist nicht, ob die Kommune eine zivil-/handelsrechtliche
Rechtsform findet, die einen gesellschaftsrechtlichen Bezug zwischen
zwei BgA herstellt, sondern vielmehr, ob die BgA, wenn sie nicht gleichartig
sind – unbeschadet der zivilrechtlichen Rechtsform – eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche
Verflechtung aufweisen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1549 Nr. 18 EAAAH-27760
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